PLANUNG
ORTSPLANUNG
In Zusammenarbeit mit Winzeler + Bühl erarbeiten wir Ortsplanungen für die Gemeinden in unserer Region. Dabei profitieren unsere Kunden vom kombinierten Wissen der Raumplanung mit unserer professionellen Erfassung der zugehörigen Geodaten im datenbankgestützten GIS.
Unsere Dienstleistungen:
- Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement)
- Kommunale Richtplanung
- Sondernutzungspläne (Gestaltungspläne und Baulinienpläne)
- Umsetzung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes in Schutzplänen
Wir verwalten die Geodaten im offiziellen, kantonalen Datenmodell Ortsplanung TG05 und liefern sie als Datensammelstelle für die Publikation im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) an die zuständige kantonale Stelle.
WEITERE INFORMATIONEN
- ÖREB-Kataster Portal des ÖREB-Katasters
- ÖREB-Kataster des Kantons Thurgau
GÜTERZUSAMMENLEGUNG
Mit einer Güterzusammenlegung (GZ) werden die Eigentumsverhältnisse an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken neu geordnet und zu grösseren Einheiten zusammengefasst. Mit Wegebau und anderen Massnahmen sollen bessere Voraussetzung für die Bodennutzung geschaffen werden. Nebst der Land- und Forstwirtschaft sind auch die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes, des Umweltschutzes und der freizeittreibenden Bevölkerung zu berücksichtigen.
Eine Güterzusammenlegung lässt sich in folgende Etappen unterteilen:
- Aufnahme Alter Bestand
- Neuzuteilung
- Bautätigkeiten (Wegebau, Entwässerungen, Bachrenaturierungen etc.)
- Vermarkung des neuen Bestandes
- Servitutenbereinigung, Kostenverteiler
Zurzeit betreuen wir eine Güterzusammenlegung in der Gemeinde Salenstein.
WEITERE INFORMATIONEN
GEP UND GWP
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt im Gemeindegebiet auf, wie die Siedlungsflächen entwässert werden und ist ein umfassendes Planungsinstrument für den finanziellen und umweltbewussten Unterhalt der Enwässerungsanlagen.
Unsere Leistungen umfassen von der Nachführung über die Datenbewirtschaftung bis zur Organisation und Massnahmen– und Finanzplanung sämtliche Aspekte des GEP. Für die Verwaltung der Daten werden die verbindlichen Datenmodelle des Kantons Thurgau verwendet.
Der Generelle Wasserversorgungsplan (GWP) legt die notwendigen öffentlichen Anlagen für die heutige und zukünftige Groberschliessung des Siedlungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser fest.
GEP und GWP sind periodisch nachzuführen.
WEITERE INFORMATIONEN
- GEP BAFU
- Komm. Entwässerungsplanung GSchV, Art. 5
- GEP Amt für Umwelt TG
Holenstein Ingenieure AG
Steckborn 052 646 40 40
Diessenhofen 052 646 20 20
Trasadingen 052 682 29 90